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Schlussfolgerungen

Die Generierung von Handlungsempfehlungen beginnt nicht erst am Ende des Prozesses der kommunalen Altenberichterstattung, sondern die Grundsteine hierfür werden bereits bei der Konzeptionierung des Berichts gelegt. Basis für die Ableitung von Handlungsempfehlungen sind die erhobenen Daten, also die Ergebnisse der soziodemografischen Analyse, der Bestands- und der Bedarfsanalyse. Die Auswertung dieser Daten gibt Anhaltspunkte dafür, ob und welche Handlungsbedarfe gegenwärtig bestehen und wie dringend diese bearbeitet werden müssen.

Für die Dokumentation der Handlungsempfehlungen gibt es verschiedene Varianten. Damit die Ergebnisse der kommunalen Altenberichterstattung zeitnah in der Praxis aufgegriffen werden, können über die Handlungsempfehlungen hinaus konkrete Umsetzungspläne ausgearbeitet werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Arbeitshilfe (Kap. 3.2.3, ab S.  46):http://www.ffg.tu-dortmund.de/arbeitshilfe-altenberichterstattung

 

Beispiele guter Praxis

Es ist hilfreich, die Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen abschließend zusätzlich in einer Übersicht zusammenzuführen, wie es beispielsweise die Stadt Kempen getan hat. Die Stadt Beckum hat im Rahmen ihrer aktuellen Altenplanung ein separates Handlungskonzept verabschiedet. 

 



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Kontakt

Dr. Elke Olbermann

Tel.: 0231 / 728488-29

 

 

Förderer

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen